Liebe Patienten, die aktuelle Situation rund um das Corona Virus betrifft auch Sie und uns. Bitte beachten Sie einige Vorsichtsmaßnahmen, die insbesondnere dabei helfen sollen, Patienten, die zu Risikogruppen gehören, zu schützen.
Falls Sie sich unwohl fühlen oder Symptome zeigen (ähnlich bei einer Erkältung oder Grippe) sagen Sie bitte Ihre Therapie auf jeden Fall ab! Bitte auch, wenn Sie das kurzfristig entscheiden. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail! Im Zweifel bleiben Sie bitte zu Hause und informieren bitte Ihr Umfeld. Meiden Sie persönliche Kontakte und lassen Sie sich testen. So gehen Sie dabei vor:
Wir selbst halten uns auch an diese Regeln. Falls wir Therapien absagen müssen, melden wir uns bei Ihnen. Wir bitten schon jetzt um Verständnis!
Wir werden alle Therapieneinheiten, die aufgrund von Corona abgesagt werden mussten, in Ihrem Therapieplan hinten anhängen, natürlich nur wenn dies sinnvoll ist. Ihnen geht nichts verloren.
Falls die Unterbrechung Ihrer Therapie längerfristig ist, klärt Ihre Therapeutin mit Ihnen das weitere Vorgehen bzgl. des Umgangs mit Ihrem Rezept. Im Zweifel beenden wir das Rezept vorzeitig und bitten Sie, bei Wiederaufnahme ein neues Rezept ausstellen zu lassen. Wir unterstützen Sie dabei.
Hier finden Sie einige Informationen zu häufigen Fragen zum Corona Virus. Die Informationen stammen von der Webseite des Robert Koch Institutes: www.rki.de
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten.
Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?
Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen die Hust- und Niesregeln, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Auch aufs Händeschütteln sollte verzichtet werden. Generell sollten Menschen, die Atemwegssymptome haben, nach Möglichkeit zu Hause bleiben.
Welche Bevölkerungsgruppen sind besonders betroffen?
Informationen zum Krankheitsverlauf, betroffenen Altersgruppen und zu Risikogruppen sind auf der RKI-Seite im Steckbrief zu COVID-19 abrufbar, Abschnitt „2. Krankheitsverlauf und demografische Einflüsse“. Derzeit, 13.03.2020, sind dort die folgenden Risikogruppen definiert:
Risikogruppen für schwere Verläufe
Obwohl schwere Verläufe häufig auch bei Personen ohne Vorerkrankung auftreten (9), haben die folgenden Personengruppen ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe:
- ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50–60 Jahren)Raucher
Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:
- des Herzens (z.B. koronare Herzerkrankung),
- der Lunge (z.B. Asthma, chronische Bronchitis),
- Patienten mit chronischen Lebererkrankungen)
- Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
- Patienten mit einer Krebserkrankung
- Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z.B. Cortison)
Siehe auch Hilfestellung für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf und Prävention und Management von Erkrankungen in Alten- Und Pflegeheimen.
Was ist über COVID-19 bei Kindern und Schwangeren bekannt?
Die WHO hat zu Kindern und Schwangeren Daten aus den am stärksten betroffenen Regionen in China veröffentlicht. Bei Kindern scheint die Erkrankung laut WHO vergleichsweise selten aufzutreten und dann mild zu verlaufen. Schwere oder gar kritische Verläufe wurden nur bei einem sehr kleinen Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen in China beobachtet. Es ist mit den bisherigen Daten allerdings nicht möglich zu bestimmen, welche Rolle Kinder und Jugendliche bei Übertragungen spielen und ob sie generell weniger anfällig für das Virus sind.
Schwangere scheinen der WHO zufolge kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu haben.
Was sollten Personen tun, die fürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben, oder die aus Regionen zurückkehren, in denen es zu Übertragungen kommt?
- Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das SARS-CoV-2-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden.
- Personen, die sich in einem vom RKI ausgewiesenen internationalen Risikogebiet bzw. in einem in Deutschland besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen sollten sie die Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, einen Arzt aufsuchen. Das zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden.
- Für Reisende aus Regionen, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, die aber keine internationalen Risikogebiete bzw. in Deutschland besonders betroffene Gebiete sind, gilt: Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten Sie – nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise – einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten sie unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, die Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene beachten.
- Am 28.2.2020 hat der Krisenstab des BMI und BMG die Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland auf sämtlichen Verkehrswegen intensiviert. In der Pressemitteilung vom 28.2.2020 heißt es: "Die Anordnungen für Beförderer im Luft- und Schiffsverkehr werden erweitert. Zusätzlich zu China ist künftig für Reisende aus Südkorea, Japan, Italien und dem Iran vor Einreise der Gesundheitsstatus der Passagiere zu melden. Zudem sind an alle Reisenden (auch im Bahn- und Busverkehr) im grenzüberschreitenden Verkehr Informationen zur Krankheitsvorbeugung zu verteilen. Schon jetzt gilt: Bei allen in Deutschland ankommenden Flügen und im Schiffsverkehr sind die verantwortlichen Luftfahrzeug- und Schiffsführer verpflichtet, erkannte Krankheitsfälle vor Ankunft zu melden."
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Warum sollten enge Kontaktpersonen 14 Tage in Quarantäne?
Eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland soll so weit wie möglich verhindert oder zumindest verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, die Kontaktpersonen von labordiagnostisch bestätigten Infektionsfällen möglichst lückenlos zu identifizieren und – je nach individuellem Infektionsrisiko – ihren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) zu beobachten, wenn geboten auch in häuslicher Quarantäne. Das RKI gibt Empfehlungen zum Management von Kontaktpersonen, die durch das zuständige Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der angestrebten Schutzziele an die Situation vor Ort angepasst werden können.
Das Gesundheitsamt legt im Einzelfall das konkrete Vorgehen für Kontaktpersonen fest. Zu den Empfehlungen des Gesundheitsamtes kann gehören, zu Hause zu bleiben, Abstand von Dritten zu halten, regelmäßige Händehygiene sowie eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu achten und Haushaltsgegenstände (Geschirr, Wäsche, etc.) nicht mit Dritten zu teilen, ohne diese zuvor wie üblich zu waschen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein eigenes Badezimmer genutzt werde. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich (übliche Waschverfahren) gewaschen werden. Es ist wichtig, die Husten- und Niesregeln einzuhalten. Für Sekrete aus den Atemwegen empfiehlt sich die Verwendung von Einwegtüchern.
Angehörige können die Kontaktperson im Alltag z.B. durch Einkäufe unterstützen. Enger Körperkontakt sollte vermieden werden. Auch können sie helfen, indem sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume sorgen und auf regelmäßige Händehygiene achten. Kontaktoberflächen wie Tisch oder Türklinken sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.
Wann sollte der Arzt den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus bei einem Patienten stellen, und wann ist eine Laboruntersuchung notwendig?
Das RKI hat eine Falldefinition und ein Flussschema erstellt, die umfangreiche Hilfestellung geben, bei welchen Patienten eine Laboruntersuchung auf das neuartige Coronavirus durchgeführt werden sollte.
Eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 ist dann angezeigt, wenn es sich bei den Betroffenen um begründete COVID-19-Verdachtsfälle handelt, d.h. sie
- unspezifische Allgemeinsymptome oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere UND innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten
und/oder
- - akute respiratorische Symptome jeder Schwere mit oder ohne Fieber haben UND sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem internationalen Risikogebiet bzw. in einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland aufgehalten haben. Diese sind unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.
Bei Patientinnen und Patienten, die diese Kriterien nicht erfüllen, ist eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 in Betracht zu ziehen, wenn
oder
- - klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie ohne Alternativdiagnose und ohne erfassbares Expositionsrisiko vorliegen.#
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Wer muss informiert werden, wenn der Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus besteht bzw. eine Erkrankung nachgewiesen wurde, und was passiert mit den Daten?
Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, muss dies dem Gesundheitsamt gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung melden. Auch das Labor, das das neuartige Coronavirus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Dabei müssen auch Name, Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person dem Gesundheitsamt gemeldet werden, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren kann und die notwendigen Maßnahmen (z.B. Isolierung des Patienten, Ermittlung von Kontaktpersonen) einleiten kann.
Darüber hinaus werden die Informationen zu dem Fall im Gesundheitsamt erfasst und nichtnamentlich (also u.a. ohne Name, Adresse und Kontaktangaben) an die zuständigen Landesbehörden und von dort an das RKI übermittelt. Das RKI wertet generell die bundesweiten Daten zu Infektionskrankheiten aus und veröffentlicht sie z.B. im Epidemiologischen Bulletin und in SurvStat@RKI. Zu COVID-19-Fällen informiert das RKI aktuell auch unter www.rki.de/covid-19.
Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten respiratorischen Infektionen sinnvoll?
In der allgemeinen Bevölkerung sind die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen eine gute Händehygiene, Einhalten von Husten- und Niesregeln und das Abstandhalten (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen.
Wenn sich eine an einer akuten respiratorischen Infektion erkrankte Person im öffentlichen Raum bewegen muss, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. eines chirurgischen Mundschutzes) durch diese Person sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, zu verringern (Fremdschutz). Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt (d.h. eng anliegend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt wird, und dass während des Tragens keine (auch keine unbewussten) Manipulationen daran vorgenommen werden.
Hingegen gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden können.
Davon unbenommen sind die Empfehlungen zum Tragen von Atemschutzmasken durch das medizinische Personal im Sinne des Arbeitsschutzes.(siehe „Welche Hygienemaßnahmen sollten in medizinischen Einrichtungen bei der Pflege und Behandlung von Patienten mit unspezifischen akuten respiratorischen Infektionen getroffen werden?“)